Wohnen im geförderten Neubau: Anspruch besteht häufiger als gedacht

Viele der GEWOBA-Neubauwohnungen sind öffentlich gefördert. Für den Bezug einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein – bekannt als B-Schein – notwendig. Wer hierfür berechtigt ist, hängt vom Gehaltseinkommen des Interessenten ab. Die Grenzen liegen bei Neubauwohnungen wesentlich höher als bei bestehenden Wohnungen.

Soll eine geförderte Neubau-Wohnung bezogen werden, dürfen die geltenden Einkommensgrenzen um bis zu 60 Prozent überschritten werden. So hat beispielsweise eine fünfköpfige Familie mit einem jährlichen Brutto-Einkommen von bis zu 73.686 Euro Anspruch auf den B-Schein. Das Beispiel zeigt, dass der Anspruch auf eine geförderte Wohnung häufiger als gedacht besteht. Ein Blick auf die Jahresabrechnung lohnt sich!

Wohnberechtigungsschein

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

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