Tipps & Tricks zu Lage, Anträgen oder Förderungen 

Ihre Beratung für Existenzgründer:innen, beispielsweise im Starthaus, der Existenzgründungsberatung der Uni Bremen oder einer anderen Einrichtung ist abgeschlossen. Ihr Konzept ist rund. Der Standort Bremen ist für Sie gesetzt. Ihr Businessplan steht. Herzlichen Glückwunsch! Dann sind Sie Ihrem Traum von der Selbstständigkeit schon sehr nahe. Was jetzt noch fehlt, ist der passende Laden oder Geschäftsraum in Bremen. Wir haben Tipps und Tricks zusammengestellt, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Gewerbeimmobilie in Bremen mieten, welche Fördermöglichkeiten Sie nutzen können und an welche Anträge Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit denken müssen.

Tipps, wie Sie einen passenden Laden in Bremen finden

Zwischen Arsten und Oslebshausen, Huchting und Osterholz ist das Angebot für Gewerbeimmobilien in Bremen groß. Angebote gibt es über Makler:innen, Online-Immo-Börsen, Tageszeitungen oder Ebay Kleinanzeigen. Nur sehr selten steht die perfekte Lösung fix und fertig für Sie bereit. Oftmals ergeben sich aus persönlichen Gesprächen oder über ein Netzwerk gute Tipps und Kontakte für Ihren Laden. Hier lohnt auch das zweimal hinschauen, denn nicht immer entsprechen die Objekte den gesetzten Erwartungen, bergen aber Potenzial oder haben andere Vorzüge.

Laden gesucht? Fragen Sie die GEWOBA

Sie haben genaue Vorstellungen bezüglich der Miethöhe, der Größe, darüber, was der Laden hergeben muss. Aber genau das, was Sie suchen, gibt es augenscheinlich derzeit nicht auf dem Bremer Immobilienmarkt. Vielleicht befinden sich interessante Gewerbeflächen im Bau oder Umbau. Die GEWOBA ist offen für Ihre Ideen und Wünsche bezüglich des Wunschobjektes.

Lesen Sie 7 Gründe, warum Sie von der GEWOBA als lokalem Vermieter profitieren

Warum die Lage Ihrer Gewerbeimmobilie auch im kleinen Bremen wichtig ist

Was für Immobilien längst bekannt ist, gilt auch für Ihren zukünftigen Laden: die Lage ist mitentscheidend. Insbesondere, wenn Sie auf Laufkundschaft angewiesen sind:

  • Was wird vor Ort – in Ihrem Viertel oder Quartier – gebraucht? Klären Sie den Bedarf.
  • Passt die Kaufkraft des Viertels oder des Quartiers zu Ihrem Angebot?
  • Wie kommen Ihre Kunden zu Ihnen? Benötigen Sie Parkplätze oder Haltestellen?
  • Wie sieht die Wettbewerbssituation in Ihrer neuen Nachbarschaft aus?
  • Verhindern mittel- oder langfristig größere Baumaßnahmen den Weg zu Ihrem Laden in Bremen?  

Im Artikel „Der perfekte Ort für meinen eigenen Laden: Die Lage der Immobilie“ finden Sie weitere Tipps rund um das Thema. 

Infos zu Ihrem ersten Gewerbemietvertrag

Mieten Sie einen Laden in Bremen, ist neben der Lage und vielen weiteren Aspekten der Gewerbemietvertrag ein wichtiger Bestandteil Ihres Erfolgs. Denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Hohe Neben- oder Betriebskosten sind beispielsweise ein finanzieller Posten, den Sie unbedingt vorher klären müssen.

Weitere Inhalte, die Ihr Gewerbemietvertragenthalten sollte

  • Form: Ihr Gewerbemietvertrag sollte immer schriftlich vorliegen und alle beteiligten Personen mit vollständigem Namen umfassen.
  • Miete/Nebenkosten/Kaution: Exakt benannt und verständlich dargestellt – die Höhe der monatlichen Miete, die Nebenkosten, Renovierungsvereinbarungen sowie die Form und Höhe der einmaligen Kaution. Außerdem muss die Art der Miete festgelegt sein: Staffel-, Umsatz-, Index- oder Festmiete.
  • Mietdauer/Laufzeiten: Befristet oder unbefristete Mietzeit? Ist dieser Punkt nicht explizit benannt, gilt der Mietvertrag als unbefristet geschlossen und Sie müssen nicht in zwei Jahren wieder auf die Suche gehen. 
  • Größe und Besonderheiten: Achten Sie darauf, dass die Quadratmeter der Gewerbefläche angegeben ist sowie die Anzahl der Räume, Einbaugegenstände und der Zustand der Gewerberäume bei Übergabe definiert sind.
  • Mietzweck/Nutzungsart: Lassen Sie schriftlich festhalten, wofür Sie Ihre Gewerberäume nutzen dürfen.
  • Kündigung: Ein wichtiger Punkt – Kündigungsfristen müssen Bestandteil des Gewerbemietvertrags sein.

Lesen Sie im Artikel „Ihr erster Gewerbemietvertrag? Wir erklären die wichtigsten Inhalte“ Einzelheiten und weiterführende Infos zu den Inhalten.

Fördermöglichkeiten für Existenzgründer:innen in Bremen

Für Sie als Existenzgründer:in gibt es im Land Bremen eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Falls Sie noch keine Gründungsberatung in Anspruch genommen haben – die übrigens auch gefördert werden kann – empfehlen wir Ihnen diesen Schritt nachzuholen. Die erste Anlaufstelle ist das Bremer Starthaus oder der Bremer Senior Service.

Finanzielle Unterstützung und Förderprogramme bieten sowohl die KfW Bank als auch die Bundesagentur für Arbeit – wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen – und viele weitere Förderer. Diese Auflistungen des Bremer Starthauses zeigt einen Überblick, aus welchen Töpfen Sie gefördert werden können.

Eine umfassende – nicht nur auf Bremen bezogene – Übersicht finden Sie auf dem Immobilienportal Immobilienscout24.

„Es gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Wir beraten Sie und stehen an Ihrer Seite, wenn Sie einen Laden in Bremen mieten wollen und in finanziellen Fragen noch unsicher sind.“

Thomas Grabley, Gewerbeimmobilien, GEWOBA

Anmeldungen, Anträge, Ämter – an diese Regularien sollten Sie denken, wenn Sie in Bremen einen Laden mieten

Bevor es losgehen kann und Sie Ihre ersten Geschäfte in Ihrem eigenen Laden machen, stehen Behördengänge an. Wir geben Ihnen hier einen – nicht vollständigen – Überblick der Anträge und Anmeldungen, die auf Sie als zukünftige:n Selbstständige:n zukommen:

  • Gewerbeamt Bremen: Als Gründer:in müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Ausgenommen davon sind Freiberufler:innen. Kosten: 32 Euro. Hier geht’s zur Online-Abwicklung. Mit Ihrer Gewerbeanmeldung werden automatisch das Bremer Finanzamt, das Amtsgericht, Ihre zuständige Berufsgenossenschaft und die IHK Bremen informiert.
  • Handwerker:innen: Sie müssen sich zusätzlich in die Handwerksrolle der Bremer Handwerkskammer eintragen.
  • Freiberufler:innen: Sie benötigen keine Gewerbeanmeldung, das Finanzamt müssen Sie dennoch über Ihr Vorhaben informieren. Hier kommen Sie zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

„Sobald Sie beim Finanzamt gelistet sind, erhalten Sie Ihre Steuernummer. Diese müssen Sie bei all Ihren Rechnungen angeben.“

Kathleen Bütow, Gewerbeimmobilien, GEWOBA

Krankenkasse: Als Selbstständige:r sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig. Das heißt, Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich privat versichern oder ob Sie sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Wie auch immer Sie sich entscheiden – ein guter Versicherungsschutz im Krankheitsfall kann entscheidend sein.

  • Agentur für Arbeit: Hier müssen Sie sich nur melden, wenn Sie Mitarbeiter:innen beschäftigen wollen. Dann benötigen Sie eine Betriebsnummer, die ausschließlich die Agentur für Arbeit vergibt.
  • Für Gastronom:innen: Denken Sie daran, dass in Ihrer Branche weitere Genehmigungen wie zum Beispiel eine Schanklizenz für Alkohol und ggf. Gesundheitszeugnisse benötigt werden. Informationen finden Sie auch im Bremischen Gaststättengesetz (GastG).

Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg in die Selbstständigkeit und unterstützen Sie, wenn Sie Ihren ersten eigenen Laden in Bremen mieten möchten. Das machen wir, weil wir es als einen Teil unserer sozialen Verantwortung sehen. Und weil wir daran interessiert sind, dass Sie langfristig mit uns erfolgreich sind.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder schauen Sie hier in unseren Quartieren vorbei.

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