GEWOBA-Aufsichtsrat berät über Diskriminierungs-Verdachtsfälle

Nach Berichten über Diskriminierungsfälle bei einem anderen Bremer Wohnungsunternehmen haben Aufsichtsratsvorsitzende und Vorstand der GEWOBA eine Überprüfung der Vermietungspraxis auf ähnliche Vorgänge veranlasst. In einem ersten Bericht vom 25.5.2021 hat die Unternehmensleitung den Aufsichtsrat darüber informiert, dass eine systematische Diskriminierung ausgeschlossen werden kann und es keine Anweisungen zu diskriminierendem Verhalten gibt. Im Gegenteil: Seit zehn Jahren hat sich das Unternehmen intensiv mit Interkulturalität und Diversity beschäftigt, hat die Haltung des Unternehmens in einem Leitbild der Vielfalt dokumentiert und in umfangreichen Schulungen den Beschäftigten vermittelt. Dem Aufsichtsrat wurde auch berichtet, dass eine Vollerhebung der Interessentendatei mit rund 22.000 Datensätzen von Wohnungssuchenden  nach Suchbegriffen, Schlagworten und Abkürzungen, die eine diskriminierende Wirkung entfalten können, zu 130 Befunden (0,6 Prozent) geführt hat. Die Befunde werden ernst genommen und im Einzelfall untersucht.

In der heutigen Aufsichtsratssitzung hat der Vorstand einen ersten Zwischenbericht zum Stand der Untersuchung erstattet:

  1. In mindestens 10 Prozent der Fälle (13 Befunde) kann eine diskriminierende Wirkung ausgeschlossen werden, weil die Suchbegriffe im Zusammenhang der Einträge eine offenkundig andere Bedeutung hatten: So stand zum Beispiel „KT“ für „Kundentelefon“ und nicht für „Kopftuch“, „Farbiger“ für Wandanstrich und nicht Hautfarbe und die Zeichenfolge R+S (für Roma und Sinti) hatte der Computer in der Notiz „Vater+Sohn“ gefunden.
  2. Eine diskriminierende Wirkung kann weiter ausgeschlossen werden, insoweit den verbleibenden 117 Mietinteressenten insgesamt 107 Wohnungsangebote unterbreitet wurden. Im Ergebnis sind (bislang) 12 Mietverträge unterschrieben. Die Wohnungsangebote haben 38 der 117 Mietinteressenten (32 Prozent) erhalten. Dass den anderen (79) derzeit keine Wohnungen angeboten worden sind, kennen leider viele der rund 22.000 Wohnungssuchenden. Ob hier dennoch eine diskriminierende Wirkung der Einträge entstanden ist, wird Gegenstand der weiteren Untersuchungen.
  3. Die weiteren Untersuchungen werden intern von der Innenrevision der GEWOBA und einer extra eingerichteten Arbeitsgruppe geführt. Extern sind der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet und  eine Überprüfung des Vermietungsprozesses vorgesehen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein datenschutzrechtliches Aufsichtsverfahren eröffnet.

„Der Aufsichtsrat konnte sich heute davon überzeugen, dass der GEWOBA-Vorstand alles dafür tut, die Sachlage umfassend aufzuklären.“ berichtet die Aufsichtsratsvorsitzende Senatorin Maike Schaefer. „Aufsichtsrat und Vorstand sind sich einig, dass diskriminierende Einträge im Vermietungsbereich vollständig zu unterbinden sind. Allerdings konnten noch weitere Fälle, die sich insgesamt im Promillebereich bewegen, als nicht diskriminierend identifiziert werden. Der Aufsichtsrat hat daher einen weiteren Bericht des Vorstandes für die kommende Sitzung im Juli angefordert.“ 

„GEWOBA steht für Weltoffenheit, und das wollen wir.“ sagt Peter Stubbe, Vorstandsvorsitzender der GEWOBA. „Die Suchbegriffe haben in unseren Datenbanken nichts verloren. Wir entschuldigen uns dafür, dass es offenbar trotzdem passiert ist und werden klären, wie und warum sie hineingekommen sind.“  Raus sind sie schon.

Zusatzinformation:  Die GEWOBA hat 2012 eine Ombudsstelle eingerichtet, die in Konfliktfällen schlichtet und vermittelt. Sie ist auch für diejenigen ansprechbar, die sich bei der Wohnungssuche ungerecht behandelt sehen. Die Kontaktdaten findet man auf der GEWOBA-Homepage: https://www.gewoba.de/kunden/ombudsstelle-schlichtung

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